Reform 2027
Altersvorsorgedepot 2027: Förderung, Zulagen und Sonderausgabenabzug
Von Vincent Schweden, Versicherungsmakler nach § 34d GewO · Zuletzt aktualisiert: 5. Oktober 2026
Quellen: Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156), BMF-FAQ Stand 05.05.2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Start: Das Altersvorsorgedepot startet am 1. Januar 2027 und löst die Riester-Förderung für Neuverträge ab.
- Grundzulage: bis zu 540 € pro Jahr bei 1.800 € Eigenbeitrag.
- Kinderzulage: bis zu 300 € je kindergeldberechtigtem Kind.
- Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 € für Sparer unter 25.
- Steuervorteil: Sonderausgabenabzug bis 2.340 € (Single ohne Kinder).
- Kosten: Standarddepot auf maximal 1,0 % p. a. Effektivkosten gedeckelt.
- Noch offen: Zertifiziert ist noch kein Produkt, und für das zusätzliche, öffentlich getragene Standarddepot fehlt die Verordnung (Stand Oktober 2026).
- Riester: bestehende Verträge laufen weiter; per Erklärung oder mit einem neuen Vertrag gilt für sie die neue Förderung.
Was ändert sich am 1. Januar 2027?
Das Altersvorsorgedepot löst die Riester-Förderung für Neuverträge ab: Riester-Verträge dürfen nur noch bis zum 31. Dezember 2026 verkauft werden. Bestehende Verträge dürfen weiter bespart und gefördert werden, zunächst nach dem bisherigen Recht (Riester-Verträge).
Der Bundestag hat das Altersvorsorgereformgesetz beschlossen, der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 zugestimmt; verkündet ist es im BGBl. 2026 I Nr. 156. Die Produkte zertifiziert das Bundeszentralamt für Steuern: Anträge nimmt es seit Ende September 2026 an, verkauft werden dürfen die Produkte erst ab dem 1. Januar 2027. Mehrere Anbieter haben Angebote angekündigt, zertifiziert ist noch keines (Stand Oktober 2026).
Offen ist außerdem das zusätzliche, öffentlich getragene Standarddepot: Die Verordnung, mit der die Bundesregierung einen öffentlichen Träger beauftragt, liegt noch nicht vor, ein Zeitplan ist nicht bekannt. Die Förderung hängt nicht daran, und ein Standarddepot gibt es auch ohne den öffentlichen Träger: Wer Altersvorsorgedepots oder Garantieprodukte anbietet, muss auch ein Standarddepot anbieten (§ 1 Abs. 3 AltZertG n. F.).
Für wen gilt das Altersvorsorgedepot? — auch für Selbstständige
Förderberechtigt sind wie bisher bei Riester Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte und mittelbar zulageberechtigte Ehepartner. Die Reform erweitert den Kreis.
Erstmals unmittelbar förderberechtigt sind ab 2027, solange sie jünger als 67 sind: Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht mit Einkünften nach § 15 EStG (Gewerbe) oder § 18 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG (freie Berufe und andere selbständige Arbeit), die für das Jahr eine Steuererklärung abgeben, sowie angestellte Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke, etwa Ärzte, Anwälte oder Architekten, wenn sie gegenüber dem Versorgungswerk einwilligen (§ 10a Abs. 1 EStG n. F.). Ab 2028 kommen Steuerpflichtige hinzu, die in einem vergleichbaren ausländischen Rentensystem pflichtversichert sind, etwa Grenzgänger.
Den Sonderausgabenabzug erhalten nur Förderberechtigte. Er bringt vor allem bei hohem Grenzsteuersatz mehr als die Zulagen und macht das Altersvorsorgedepot so auch für Gutverdiener interessant.
Ausführlich: Altersvorsorgedepot für Selbstständige und Freiberufler.
Zulagen — bis zu 540 € Grundzulage und 300 € je Kind
Die Grundzulage wird in zwei Stufen gewährt. Die ersten 360 € Eigenbeitrag werden mit 50 % bezuschusst (180 €), die nächsten 1.440 € mit 25 % (360 €). Wer 1.800 € pro Jahr einzahlt, erhält die maximale Grundzulage von 540 €.
Die Kinderzulage beträgt 300 € pro kindergeldberechtigtem Kind, gleich, wann das Kind geboren ist. Sie wirkt in voller Höhe, sobald der Eigenbeitrag 300 € pro Jahr (25 € pro Monat) erreicht; darunter wird sie anteilig gekürzt.
Für Sparer unter 25 gibt es einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200 €. Mindestbeitrag für jegliche Zulage: 120 € pro Jahr (10 €/Monat).
Sonderausgabenabzug — der Steuervorteil für Gutverdiener
Bis zu 1.800 € Eigenbeiträge plus die Zulagen sind als Sonderausgaben absetzbar. Für Alleinstehende ohne Kinder ergibt das einen Höchstbetrag von 2.340 €. Einzahlen dürfen Sparer mehr: bis zu 6.840 € pro Jahr je Vertrag, bei höchstens zwei geförderten Verträgen. Zulagen und Steuervorteil gibt es aber nur bis zur 1.800-€-Grenze.
Wirksam wird der Steuervorteil über die Günstigerprüfung: Der Sonderausgabenabzug wirkt nur, soweit er die bereits gewährten Zulagen übersteigt. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % bleibt für Gutverdiener typischerweise ein erheblicher Steuervorteil über die Zulagen hinaus.
Beispiel — Single, 100.000 € Brutto, Grenzsteuer 42 %
Bei 1.800 € Eigenbeitrag: 540 € Zulage, zusätzlicher Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug rund 443 € — Gesamtförderung ≈ 983 € pro Jahr. Das entspricht einer Förderquote von rund 55 % auf den Eigenbeitrag.
Vereinfachtes Beispiel, keine Steuer- oder Anlageberatung.
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Standarddepot, Garantie, ohne Garantie — drei Produktkategorien
Sparer wählen zwischen drei Produkttypen mit unterschiedlichem Risiko-Rendite-Profil. Alle drei sind förderfähig. Im Altersvorsorgedepot sind Fonds bis zur Risikoklasse 5, etwa ETFs, und Euro-Anleihen öffentlicher Emittenten erlaubt, keine Einzelaktien.
Das Standarddepot ist die einfache Variante: zwei Fonds, ein schwankungsarmer (Risikoklasse 1 oder 2) und ein chancenorientierter (3 bis 5). Vor Rentenbeginn sinkt der Anteil des chancenorientierten Fonds schrittweise auf höchstens 30 %, die Effektivkosten sind auf 1,0 % pro Jahr gedeckelt (§ 1 Abs. 1c, § 2a AltZertG n. F.).
| Produkt | Kosten | Sicherheit | Renditechance | Geeignet für |
|---|---|---|---|---|
| Standarddepot | ≤ 1,0 % p. a. (gesetzlich gedeckelt) | keine Garantie, zwei Fonds, Umschichtung vor Rentenbeginn | mittel bis hoch | Einstieg, lange Laufzeit, kostensensitiv |
| 100 %-Garantie | höher (individuell) | 100 % der Beiträge einschließlich Zulagen zu Rentenbeginn | niedrig bis mittel | kurze Restlaufzeit, niedrige Risikotragfähigkeit |
| 80 %-Garantie | mittel | 80 % der Beiträge einschließlich Zulagen zu Rentenbeginn | mittel | Balance zwischen Sicherheit und Rendite |
| Ohne Garantie | individuell | keine Garantie, volle Marktexposition | hoch | langer Anlagehorizont, Schwankungstoleranz |
Einen gesetzlichen Kostendeckel gibt es nur beim Standarddepot. Bei den übrigen Produkten stehen Kosten und Garantieniveau im individuellen Produktinformationsblatt. Ein Vertrag lässt sich mit drei Monaten Frist zum Quartalsende kündigen, um das Guthaben zu einem anderen Anbieter zu übertragen.
Auszahlung und Besteuerung — flexible Rente, nachgelagert versteuert
Die Auszahlung beginnt frühestens mit 65 Jahren und spätestens mit 70; früher nur, wenn schon vorher eine Rente aus der gesetzlichen Alterssicherung beginnt. Sparer wählen zwischen einer lebenslangen Leibrente, auf Wunsch mit 10 oder 20 Jahren Rentengarantiezeit, und einem Auszahlungsplan, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr läuft. Zu Rentenbeginn sind außerdem eine Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 % sowie die Abfindung einer Kleinbetragsrente möglich. Zusatzschutz bei Berufsunfähigkeit oder für Hinterbliebene gibt es in neuen Verträgen nicht.
Besteuert wird nachgelagert (§ 22 Nr. 5 EStG): In der Ansparphase fällt keine Steuer an, auch nicht auf Erträge. Leistungen aus geförderten Beiträgen sind im Alter voll mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern; eine Teilkapitalauszahlung wird im Jahr der Auszahlung auf einmal versteuert. Leistungen aus ungeförderten Beiträgen werden nur anteilig besteuert. Weil der Grenzsteuersatz im Ruhestand meist niedriger ist als im Erwerbsleben, bleibt vom Steuervorteil der Ansparphase in der Regel ein Teil übrig.
Im Todesfall ist das Guthaben vererbbar. Ohne Förderverlust geht das nur auf einen Altersvorsorgevertrag des überlebenden Ehe- oder eingetragenen Lebenspartners. Erben andere Personen, sind Zulagen und Steuervorteile grundsätzlich zurückzuzahlen, auch bei Zahlungen aus einer Rentengarantiezeit.
Ausführlich: Auszahlung und Vererbung des Altersvorsorgedepots.
Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?
Riester-Verträge laufen weiter und werden weiter gefördert, zunächst nach dem bisherigen Recht. Mit einer unwiderruflichen Erklärung beim Anbieter gilt für sie die neue Förderung. Wer ab 2027 einen neuen Altersvorsorgevertrag abschließt, holt alle bestehenden Verträge automatisch ins neue Recht (§ 52 Abs. 50a EStG n. F.).
Welcher der vier Wege passt, hängt von Mindesteigenbeitrag, Garantie, Kosten und Restlaufzeit ab: Riester wechseln: vier Wege, Regeln und Kosten.
Wie hoch ist Ihre Förderung?
Geben Sie Beitrag, Kinder und Einkommen ein — der Rechner zeigt Zulagen, Steuervorteil und eine Hochrechnung bis zum Renteneintritt.
Beispielrechnung, Grundlagen: Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156), BMF-FAQ Stand 05.05.2026; Stand Oktober 2026. Keine Steuer- oder Anlageberatung, die finale Beurteilung trifft Ihr Steuerberater. Tatsächliche Wertentwicklung des Depots ist nicht vorhersagbar.
Häufige Fragen
Wann startet das Altersvorsorgedepot?
Zum 1. Januar 2027; erst ab dann dürfen zertifizierte Produkte verkauft werden (Stand Oktober 2026: noch keines zertifiziert).
Wer wird durch das Altersvorsorgedepot gefördert?
Wie bei Riester Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte und mittelbar zulageberechtigte Ehepartner. Neu und jeweils unter 67: Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht mit Steuererklärung und angestellte Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke mit Einwilligung.
Können auch Selbstständige das Altersvorsorgedepot nutzen?
Ja. Rentenversicherungspflichtige Selbstständige wie bisher; alle anderen, wenn sie Einkünfte nach § 15 oder § 18 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG haben, für das Jahr eine Steuererklärung abgeben und jünger als 67 sind.
Wie wird das Altersvorsorgedepot ausgezahlt?
Ab 65, spätestens mit 70, als lebenslange Leibrente oder als Auszahlungsplan bis mindestens 85; zu Beginn sind bis zu 30 % als Teilkapital möglich.
Was passiert mit dem Depot im Todesfall?
Es ist vererbbar, ohne Förderverlust aber nur auf einen Vertrag des Ehe- oder eingetragenen Lebenspartners. Bei anderen Erben ist die Förderung grundsätzlich zurückzuzahlen.
Wie hoch ist die Grundzulage?
Maximal 540 € pro Jahr: 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag (= 180 €) plus 25 % auf die nächsten 1.440 € (= 360 €). Mindestbeitrag für jegliche Zulage: 120 € pro Jahr.
Was gilt für Kinder?
Für jedes Kind, für das Kindergeld festgesetzt ist, gibt es so viel Kinderzulage, wie Sie selbst einzahlen, höchstens 300 €. Schon 300 € Eigenbeitrag im Jahr reichen deshalb für die volle Zulage aller Kinder.
Wie funktioniert der Sonderausgabenabzug?
Absetzbar sind Eigenbeiträge bis 1.800 € plus die Zulagen, für Alleinstehende ohne Kinder also bis 2.340 €. Über die Günstigerprüfung wirkt nur der Steuervorteil, der die Zulagen übersteigt.
Was ist das Standarddepot?
Die einfache Variante des Altersvorsorgedepots mit zwei Fonds und höchstens 1,0 % Effektivkosten pro Jahr, bei jedem Anbieter von Altersvorsorgedepots und Garantieprodukten erhältlich. Ein zusätzliches öffentlich getragenes Standarddepot wartet noch auf eine Verordnung.
Wie wird die Auszahlung besteuert?
Nachgelagert nach § 22 Nr. 5 EStG: Leistungen aus geförderten Beiträgen sind im Alter voll steuerpflichtig, Leistungen aus ungeförderten Beiträgen nur anteilig.
Was ist mit bestehenden Riester-Verträgen?
Sie laufen weiter und werden weiter gefördert. Per Erklärung beim Anbieter oder mit einem neuen Vertrag ab 2027 gilt für sie die neue Förderung.
Persönliche Berechnung gewünscht?
Der Förderrechner zeigt Ihre individuelle Zulage, den Steuervorteil und eine Hochrechnung bis zum Renteneintritt.
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