Vorsorgereform 2027

Reform 2027

Altersvorsorgedepot 2027: Förderung, Zulagen und Sonderausgabenabzug

Von Vincent Schweden, Versicherungsmakler nach § 34d GewO · Zuletzt aktualisiert: 16. Juni 2026

Quellen: bundesregierung.de FAQ 08.05.2026, BMF-FAQ Stand 05.05.2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Start: Das Altersvorsorgedepot startet am 1. Januar 2027 und löst die Riester-Förderung für Neuverträge ab.
  • Grundzulage: bis zu 540 € pro Jahr bei 1.800 € Eigenbeitrag.
  • Kinderzulage: 300 € je kindergeldberechtigtem Kind, unabhängig vom Geburtsjahr.
  • Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 € für Sparer unter 25.
  • Steuervorteil: Sonderausgabenabzug bis 2.340 € (Single ohne Kinder).
  • Kosten: Standarddepot per Verordnung auf maximal 1,0 % p. a. gedeckelt.
  • Bestandsschutz: bestehende Riester-Verträge laufen unverändert weiter.

Was ändert sich am 1. Januar 2027?

Mit dem Marktstart des Altersvorsorgedepots löst die Bundesregierung die Riester-Förderung für Neuverträge ab. Bestehende Riester-Verträge unterliegen dem Bestandsschutz und laufen weiter — neue Anwartschaften werden ab 2027 ausschließlich im Altersvorsorgedepot aufgebaut.

Der Bundesrat hat das Gesetz am 8. Mai 2026 ohne Änderungen verabschiedet. Die produktseitige Umsetzung läuft bei Anbietern und Aufsichtsbehörden. Eine Rechtsverordnung zum öffentlich getragenen Standarddepot steht noch aus.

Für wen gilt das Altersvorsorgedepot? — auch für Selbstständige

Förderberechtigt sind wie bisher bei Riester rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Beamte und mittelbar zulageberechtigte Ehegatten. Die Reform erweitert den Kreis jedoch deutlich.

Erstmals unmittelbar förderberechtigt sind auch selbständig Erwerbstätige mit Einkünften nach § 15 (Gewerbetreibende) oder § 18 EStG (Freiberufler), die eine Steuererklärung abgeben, sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke — etwa Ärzte, Anwälte oder Architekten. Diese Gruppen waren von der Riester-Förderung bislang ausgeschlossen.

Der Sonderausgabenabzug wirkt darüber hinaus für alle, deren Grenzsteuersatz die Zulagenwirkung übersteigt — er macht das Altersvorsorgedepot besonders für Gutverdiener attraktiv.

Ausführlich: Altersvorsorgedepot für Selbstständige und Freiberufler.

Zulagen — bis zu 540 € Grundzulage und 300 € je Kind

Die Grundzulage wird in zwei Stufen gewährt. Die ersten 360 € Eigenbeitrag werden mit 50 % bezuschusst (180 €), die nächsten 1.440 € mit 25 % (360 €). Wer 1.800 € pro Jahr einzahlt, erhält die maximale Grundzulage von 540 €.

Die Kinderzulage beträgt 300 € pro kindergeldberechtigtem Kind — unabhängig vom Geburtsjahr. Pro Kind muss mindestens ein Eigenbeitrag in gleicher Höhe eingezahlt werden, damit die Zulage in voller Höhe wirkt.

Für Sparer unter 25 gibt es einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200 €. Mindestbeitrag für jegliche Zulage: 120 € pro Jahr (10 €/Monat).

Sonderausgabenabzug — der Steuervorteil für Gutverdiener

Bis zu 1.800 € Eigenbeiträge plus die Zulagen sind als Sonderausgaben absetzbar. Für Alleinstehende ohne Kinder ergibt das einen Höchstbetrag von 2.340 €.

Wirksam wird der Steuervorteil über die Günstigerprüfung: Der Sonderausgabenabzug wirkt nur, soweit er die bereits gewährten Zulagen übersteigt. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % bleibt für Gutverdiener typischerweise ein erheblicher Steuervorteil über die Zulagen hinaus.

Beispiel — Single, 70.000 € Brutto, Grenzsteuer 42 %

Bei 1.800 € Eigenbeitrag: 540 € Zulage, zusätzlicher Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug rund 443 € — Gesamtförderung ≈ 983 € pro Jahr. Das entspricht einer Förderquote von rund 55 % auf den Eigenbeitrag.

Vereinfachtes Beispiel, keine Steuer- oder Anlageberatung.

Konkrete Berechnung für Ihre Situation: Förderrechner öffnen.

Standarddepot, Garantie, ohne Garantie — drei Produktkategorien

Sparer wählen zwischen drei Produkttypen mit unterschiedlichem Risiko-Rendite-Profil. Alle drei sind förderfähig. Im Kern ist das Altersvorsorgedepot eine staatlich geförderte ETF-Altersvorsorge: Das kostengünstige Standarddepot setzt auf breit gestreute ETFs, sodass Sparer mit Zulagen und Steuervorteil direkt am Kapitalmarkt teilnehmen.

ProduktKostenSicherheitRenditechanceGeeignet für
Standarddepot≤ 1,0 % p. a. (gesetzlich gedeckelt)keine Garantie, breite ETF-DiversifikationhochEinstieg, lange Laufzeit, kostensensitiv
100 %-Garantiehöher (individuell)volle Beitragsgarantie zu Rentenbeginnniedrig bis mittelkurze Restlaufzeit, niedrige Risikotragfähigkeit
80 %-Garantiemittel80 % der Beiträge garantiertmittelBalance zwischen Sicherheit und Rendite
Ohne Garantieindividuellkeine Garantie, volle Marktexpositionhochlanger Anlagehorizont, Schwankungstoleranz

Effektivkosten Standarddepot per Verordnung gedeckelt. Garantieprodukte: Kosten und Garantieniveau sind anbieterindividuell und werden in der Produktinformation ausgewiesen.

Auszahlung und Besteuerung — flexible Rente, nachgelagert versteuert

Die Auszahlung beginnt frühestens mit 65 Jahren (auf Wunsch später, spätestens mit 70). Sparer wählen zwischen einer lebenslangen Leibrente und einem befristeten Auszahlungsplan, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr läuft. Zu Rentenbeginn sind außerdem eine Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 % des angesparten Kapitals sowie die Abfindung einer Kleinbetragsrente möglich.

Das Altersvorsorgedepot folgt der EET-Systematik: Einzahlungen und Erträge in der Ansparphase bleiben steuerfrei (§ 22 Nr. 5 EStG). In der Auszahlungsphase werden die Leistungen mit dem dann geltenden persönlichen Steuersatz besteuert — für die meisten Sparer ist der Grenzsteuersatz im Ruhestand niedriger als im Erwerbsleben, sodass der Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug im Saldo bestehen bleibt.

Im Todesfall ist das angesparte Vermögen grundsätzlich vererbbar. Auf einen Altersvorsorgevertrag des überlebenden Ehe- oder eingetragenen Lebenspartners kann es ohne Abzüge übertragen werden. Geht das Guthaben an andere Erben, sind die erhaltenen Förderungen (Zulagen und gesondert festgestellte Steuervorteile) zurückzuzahlen.

Ausführlich: Auszahlung und Vererbung des Altersvorsorgedepots.

Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?

Riester-Verträge unterliegen dem Bestandsschutz: Sie laufen unverändert weiter, alle Zulagen werden wie bisher gewährt. Ein Wechsel in das Altersvorsorgedepot ist möglich, aber nicht verpflichtend.

Ob sich ein Wechsel rechnet, hängt von Vertragslaufzeit, Kosten und der Renditeerwartung des Altersvorsorgedepot-Produkts ab. Eine eigene Pillar-Page widmet sich der Wechsel-Mechanik: Riester wechseln — Voraussetzungen und Kosten.

Wie hoch ist Ihre Förderung?

Geben Sie Beitrag, Kinder und Grenzsteuersatz ein — der Rechner zeigt Zulagen, Steuervorteil und eine Hochrechnung bis zum Renteneintritt.

Schnellauswahl
→ Grenzsteuer ca. 35,0 % (Tarif Single 2026)
Ihre Gesamtförderung pro Jahr
1.140 €Förderquote 63.3 %
Grundzulage540 €
Kinderzulage(2 × 300 €)600 €
Netto-Steuervorteil0 €
Endkapital nach 30 Jahren
124.839 €
bei 5,0 % Rendite p. a., monatlich verzinst

Beispielrechnung auf Basis der AVRG-Gesetzgebung (Stand 5/2026). Keine Steuer- oder Anlageberatung — finale Beurteilung mit Ihrem Steuerberater. Tatsächliche Wertentwicklung des Depots ist nicht vorhersagbar.

Ergebnis als PDF erhalten

Wir senden Ihnen die Berechnung per E-Mail — inklusive Erläuterungen und Quellen.

Das PDF erhalten Sie sofort per E-Mail. Mit dem Bestätigungslink darin bestätigen Sie zusätzlich Ihre Adresse (Double-Opt-In, § 7 UWG).

Häufige Fragen

Wann startet das Altersvorsorgedepot?

Zum 1. Januar 2027. Der Bundesrat hat das Gesetz am 8. Mai 2026 ohne Änderungen verabschiedet. Ab Marktstart können zertifizierte Produkte abgeschlossen werden.

Wer wird durch das Altersvorsorgedepot gefördert?

Wie bei Riester rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Beamte und mittelbar zulageberechtigte Ehegatten. Neu hinzu kommen selbständig Erwerbstätige (§ 15/§ 18 EStG mit Steuererklärung) sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke — sie sind erstmals unmittelbar förderberechtigt. Der Sonderausgabenabzug wirkt darüber hinaus für alle, deren Grenzsteuersatz die Zulagenwirkung übersteigt.

Können auch Selbstständige das Altersvorsorgedepot nutzen?

Ja. Selbständig Erwerbstätige mit Einkünften nach § 15 oder § 18 EStG, die eine Steuererklärung abgeben, sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke sind ab 2027 unmittelbar förderberechtigt. Von der Riester-Förderung waren diese Gruppen bislang ausgeschlossen.

Wie wird das Altersvorsorgedepot ausgezahlt?

Die Auszahlung beginnt frühestens mit 65 Jahren. Möglich sind eine lebenslange Leibrente oder ein Auszahlungsplan mindestens bis zum 85. Lebensjahr; zu Rentenbeginn kann zusätzlich eine Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 % entnommen werden.

Was passiert mit dem Depot im Todesfall?

Das angesparte Vermögen ist grundsätzlich vererbbar. Auf einen Altersvorsorgevertrag des überlebenden Ehe- oder Lebenspartners kann es ohne Abzüge übertragen werden. Bei anderen Erben sind die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen.

Wie hoch ist die Grundzulage?

Maximal 540 € pro Jahr: 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag (= 180 €) plus 25 % auf die nächsten 1.440 € (= 360 €). Mindestbeitrag für jegliche Zulage: 120 € pro Jahr.

Was gilt für Kinder?

300 € Kinderzulage je kindergeldberechtigtem Kind, unabhängig vom Geburtsjahr. Die Zulage wirkt voll, wenn pro Kind mindestens 300 € Eigenbeitrag eingezahlt sind.

Wie funktioniert der Sonderausgabenabzug?

Bis 1.800 € Eigenbeiträge plus die Zulagen sind als Sonderausgaben absetzbar. Bei einer alleinstehenden Person ohne Kinder ergibt das 2.340 €. Über die Günstigerprüfung wirkt nur der Steuervorteil, der die Zulagen übersteigt.

Was ist das Standarddepot?

Ein öffentlich getragenes Vorsorgeprodukt mit einem Kostendeckel von 1,0 % p. a. Effektivkosten. Es soll allen Sparern eine niedrige Einstiegshürde bieten.

Wie wird die Auszahlung besteuert?

Nachgelagert nach § 22 Nr. 5 EStG. Die Ansparphase ist steuerfrei (EET-Logik), in der Auszahlungsphase wird die Rente versteuert. Der dann geltende persönliche Steuersatz entscheidet.

Was ist mit bestehenden Riester-Verträgen?

Bestandsschutz: Verträge laufen unverändert weiter. Ein Wechsel ins Altersvorsorgedepot ist möglich, aber nicht verpflichtend. Die individuelle Wechsel-Rechnung hängt von Vertragslaufzeit, Kosten und Renditeerwartung ab.

Persönliche Berechnung gewünscht?

Der Förderrechner zeigt Ihre individuelle Zulage, den Steuervorteil und eine Hochrechnung bis zum Renteneintritt.

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