Vorsorgereform 2027

Reform 2027

Altersvorsorgedepot: Auszahlung und Vererbung

Von Vincent Schweden, Versicherungsmakler nach § 34d GewO · Zuletzt aktualisiert: 16. Juni 2026

Quellen: bundesregierung.de FAQ 08.05.2026, BMF-FAQ Stand 05.05.2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Beginn: Auszahlung frühestens ab 65 (spätestens 70).
  • Formen: lebenslange Leibrente oder Auszahlplan mindestens bis zum 85. Lebensjahr.
  • Teilkapital: bis zu 30 % des Kapitals zu Rentenbeginn entnehmbar.
  • Besteuerung: nachgelagert nach § 22 Nr. 5 EStG (EET).
  • Vererbung: Übertrag auf Ehepartner ohne Abzüge, sonst Rückzahlung der Förderung.

Wann die Auszahlung beginnt

Die Auszahlungsphase startet frühestens mit 65 Jahren; der Beginn kann auf Wunsch nach hinten verschoben werden, spätestens auf das 70. Lebensjahr. Bis dahin ist das Kapital für die Altersvorsorge gebunden — eine vorzeitige Entnahme zur freien Verwendung ist nicht vorgesehen.

Wie sich Beitrag, Zulagen und Hochrechnung bis zum Renteneintritt zusammensetzen, erklärt der Ratgeber Altersvorsorgedepot 2027.

Auszahlungsformen — Leibrente, Auszahlplan, Teilkapital

Zu Rentenbeginn wählen Sparer zwischen zwei Grundformen:

  • Lebenslange Leibrente — monatliche Zahlung bis ans Lebensende, auch dann, wenn das angesparte Kapital rechnerisch aufgebraucht wäre.
  • Befristeter Auszahlungsplan — regelmäßige Auszahlungen, die mindestens bis zum 85. Lebensjahr laufen.

Zusätzlich ist zu Rentenbeginn eine Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 % des angesparten Kapitals möglich — etwa für eine größere Anschaffung oder zur Schuldentilgung. Sehr kleine laufende Renten können als Kleinbetragsrente in einem Betrag abgefunden werden.

Besteuerung der Auszahlung

Das Altersvorsorgedepot folgt der EET-Systematik: Einzahlungen und Erträge in der Ansparphase bleiben steuerfrei, die Leistungen in der Auszahlungsphase werden nachgelagert nach § 22 Nr. 5 EStG mit dem dann geltenden persönlichen Steuersatz besteuert.

Für die meisten Sparer liegt der Grenzsteuersatz im Ruhestand niedriger als im Erwerbsleben — der Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug bleibt im Saldo bestehen.

Vererbung im Todesfall

Das angesparte Vermögen ist grundsätzlich vererbbar — sowohl in der Anspar- als auch in der Auszahlungsphase. Entscheidend ist, wer erbt:

  • Ehe- oder eingetragene Lebenspartner: Das Guthaben kann ohne Abzüge auf einen auf ihren Namen lautenden Altersvorsorgevertrag übertragen werden — die Förderung bleibt erhalten.
  • Andere Erben: Die erhaltene staatliche Förderung (Zulagen und gesondert festgestellte Beträge aus dem Sonderausgabenabzug) ist zurückzuzahlen; der verbleibende Betrag fällt in den Nachlass.

Wurde eine Rentengarantiezeit oder ein Auszahlplan vereinbart, sind noch nicht ausgezahlte Beträge bis zum Ende der Garantiezeit bzw. das Restkapital vererbbar.

Häufige Fragen

Ab wann kann das Altersvorsorgedepot ausgezahlt werden?

Frühestens mit 65 Jahren, auf Wunsch später (spätestens mit 70). Eine vorzeitige Entnahme zur freien Verwendung ist nicht vorgesehen — das Kapital ist für die Altersvorsorge gebunden.

Welche Auszahlungsformen gibt es?

Eine lebenslange Leibrente oder ein befristeter Auszahlungsplan, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr läuft. Zu Rentenbeginn kann zusätzlich eine Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 % des angesparten Kapitals entnommen werden; sehr kleine Renten können als Kleinbetragsrente abgefunden werden.

Wie wird die Auszahlung besteuert?

Nachgelagert nach § 22 Nr. 5 EStG: Die Ansparphase bleibt steuerfrei (EET-Logik), die Leistungen in der Auszahlungsphase werden mit dem dann geltenden persönlichen Steuersatz besteuert. Für die meisten Sparer ist dieser im Ruhestand niedriger als im Erwerbsleben.

Ist das Altersvorsorgedepot vererbbar?

Grundsätzlich ja. Auf einen Altersvorsorgevertrag des überlebenden Ehe- oder eingetragenen Lebenspartners kann das Guthaben ohne Abzüge übertragen werden. Geht es an andere Erben, sind die erhaltenen Förderungen (Zulagen und gesondert festgestellte Steuervorteile) zurückzuzahlen.

Förderung und Hochrechnung berechnen

Der Förderrechner zeigt Zulage, Steuervorteil und eine Hochrechnung des Kapitals bis zum Renteneintritt.

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