Vorsorgereform 2027

Reform der privaten Altersvorsorge · Marktstart 1. Januar 2027

Das Altersvorsorgedepot ersetzt Riester.
Was Sparer jetzt wissen müssen.

Bis zu 540 € Grundzulage, 300 € je Kind, Sonderausgabenabzug bis 2.340 €. Berechnen Sie Ihre persönliche Förderung in zwei Minuten — oder vergleichen Sie Ihren bestehenden Riester-Vertrag.

Drei Punkte zum Einstieg

Die Reform tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Wer jetzt versteht, was sich beim Altersvorsorgedepot 2027 ändert, kann fundiert entscheiden.

Förderung in zwei Stufen

Zulagen vom Staat — Grundzulage bis 540 €, Kinderzulage 300 € je Kind. Zusätzlich Sonderausgabenabzug bei der Einkommensteuer, der über die Zulage hinausgeht.

Auswahl statt Pflicht

Standarddepot mit gesetzlich gedeckelten Kosten oder Produkte mit Garantie und ohne Garantie. Sparer entscheiden nach Risikoprofil — nicht nach Anbieter-Vorgabe.

Riester-Bestand bleibt geschützt

Bestehende Riester-Verträge laufen weiter. Ein Wechsel in das Altersvorsorgedepot ist möglich, aber nicht verpflichtend. Worauf es bei der Entscheidung ankommt.

Inhaltlich verantwortet von Vincent Schweden, Versicherungsmakler nach § 34d GewO · Stand: Juni 2026 · Quellen: Bundesfinanzministerium und Bundesregierung.

Wie hoch ist Ihre Förderung?

Zwei Minuten Eingabe, individuelle Berechnung von Zulagen und Steuervorteil. Auf Wunsch als PDF per E-Mail.

Förderrechner öffnen