Riester-Vertrag
Riester wechseln: vier Wege, Regeln und Kosten
Von Vincent Schweden, Versicherungsmakler nach § 34d GewO · Zuletzt aktualisiert: 5. Oktober 2026
Quellen: Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156), BMF-FAQ Stand 05.05.2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Kein Zwang: Ihr Riester-Vertrag läuft weiter und wird weiter gefördert.
- Vier Wege: weiterführen wie bisher, neue Förderung im bestehenden Vertrag, beitragsfrei stellen und neu sparen oder übertragen.
- Neuer Vertrag, neues Recht: Ein ab 2027 abgeschlossener Altersvorsorgevertrag holt alle bestehenden Verträge in die neue Förderung.
- Kosten: beim bisherigen Anbieter je nach Vertrag bis zu 150 €, beim neuen höchstens 150 € Verwaltungspauschale.
- Letzte Frist: Neue Riester-Verträge gibt es nur noch bis zum 31. Dezember 2026.
Mit dem Start des Altersvorsorgedepots am 1. Januar 2027 fragen sich Millionen Riester-Sparer, was aus ihrem Vertrag wird. Kündigen müssen Sie nichts. Diese Seite zeigt die vier Wege, die Regeln des Übergangs und die Kosten eines Wechsels. Die Grundlagen der neuen Förderung erklärt der Ratgeber Altersvorsorgedepot 2027.
Vier Wege für Ihren Riester-Vertrag
Weg AWeiterführen wie bisher
Vertrag und Förderung bleiben im bisherigen Recht: 175 € Grundzulage, 300 € je Kind (185 € für vor 2008 geborene Kinder). Die volle Zulage gibt es nur, wenn Sie mindestens 4 % Ihres Vorjahresbruttos abzüglich der Zulagen einzahlen. Dieser Weg bleibt nur offen, solange Sie keinen neuen Altersvorsorgevertrag abschließen.
Weg BNeue Förderung im bestehenden Vertrag
Sie erklären Ihrem Anbieter, dass die neue Förderung gelten soll. Sie gilt ab dem Beitragsjahr, in dem die Erklärung vorliegt: bis zu 540 € Grundzulage und keine 4-%-Regel mehr. Garantie, Rentenbeginn und Rentenberechnung richten sich weiter nach Ihrem Vertrag. Die Erklärung ist unwiderruflich und gilt für alle Ihre Riester-Verträge (§ 52 Abs. 50a Satz 4 und 5 EStG n. F.). Enthält Ihr Vertrag einen Schutz bei Berufsunfähigkeit oder für Hinterbliebene, klären Sie vorher mit dem Anbieter, was daraus wird.
Weg CBeitragsfrei stellen und neu sparen
Der Riester-Vertrag bleibt mit seiner Garantie stehen, neue Beiträge fließen in ein Altersvorsorgedepot. Sie haben dann zwei Verträge mit eigenem Rentenbeginn. Der neue Vertrag holt den Riester-Vertrag ins neue Recht; ohne Beiträge ändert das an seinen Zulagen nichts.
Weg DGuthaben übertragen
Sie kündigen den Riester-Vertrag mit drei Monaten Frist zum Quartalsende und lassen das Guthaben samt erhaltener Zulagen auf einen neuen Vertrag übertragen; ohne Förderverlust geht das nur in einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag. Die Riester-Garantie endet mit der Übertragung, im neuen Vertrag gilt die Garantie, die Sie dort wählen. Die Auszahlung beginnt frühestens mit 65 statt mit 60 oder 62.
Ein neuer Vertrag ändert das Recht für alle Verträge
Schließen Sie ab dem 1. Januar 2027 einen neuen Altersvorsorgevertrag ab, gilt ab dann für alle Ihre Verträge die neue Förderung, auch für den bestehenden Riester-Vertrag (§ 52 Abs. 50a Satz 6 EStG n. F.). Meist ist das ein Vorteil. Enthält Ihr Riester-Vertrag einen Schutz bei Berufsunfähigkeit oder für Hinterbliebene, klären Sie vorher mit dem Anbieter, was im neuen Recht daraus wird.
Ehepaare entscheiden gemeinsam
Ist ein Partner nur über den anderen gefördert (mittelbar zulageberechtigt), hängt seine Förderung am Vertrag des Partners. Bleibt der unmittelbar Berechtigte mit seinem Riester-Vertrag im bisherigen Recht, bekommt der Partner für einen neuen Vertrag keine Zulage (§ 90 Abs. 2 EStG n. F.). Wechselt der unmittelbar Berechtigte in die neue Förderung, gilt sie auch für den Partner (§ 52 Abs. 50a Satz 8 EStG n. F.); der Partner muss dann selbst mindestens 120 € im Jahr einzahlen und erhält höchstens 175 € Grundzulage.
Welcher Weg passt?
Zwischen A und B entscheidet vor allem der Mindesteigenbeitrag. Im bisherigen Recht beträgt er 4 % des Vorjahresbruttos, höchstens 2.100 €, jeweils abzüglich der Zulagen; wer weniger einzahlt, bekommt nur eine anteilige Zulage. Die neue Förderung kennt diese Kürzung nicht.
Beispiel: 55.000 € Brutto, kinderlos, 1.200 € Eigenbeitrag im Jahr
Bisheriges Recht: Mindesteigenbeitrag 1.925 €, die Grundzulage sinkt von 175 € auf rund 109 €. Neue Förderung: 50 % auf 360 € plus 25 % auf 840 € ergibt 390 € Grundzulage.
Vereinfachtes Beispiel, keine Steuer- oder Anlageberatung.
Bei sehr niedrigen Beiträgen kann das bisherige Recht vorn liegen, weil die neue Grundzulage gestaffelt ist. Die Wege C und D kommen vor allem bei langer Restlaufzeit und hohen Kosten im Altvertrag in Frage; kurz vor der Auszahlung lohnt eine Übertragung selten.
Der Förderrechner stellt bisherige und neue Förderung mit Ihren Zahlen gegenüber: Förderdifferenz berechnen.
Was ein Wechsel kostet
Der bisherige Anbieter darf nach den Bedingungen Ihres Vertrags bis zu 150 € berechnen. Der neue Anbieter darf auf das übertragene geförderte Kapital keine Abschluss- und Vertriebskosten berechnen, nur eine einmalige Verwaltungspauschale von höchstens 150 € (§ 1 Abs. 1 Satz 4 AltZertG n. F.). Die eigentlichen Kosten eines Wechsels entstehen an anderer Stelle:
- Nicht amortisierte Abschlusskosten im Altvertrag: Wurde der Riester-Vertrag erst vor wenigen Jahren abgeschlossen, sind die anfänglichen Vertriebs- und Abschlusskosten oft noch nicht „eingespielt“. Dieser Teil geht beim Wechsel verloren.
- Laufende Kosten im neuen Vertrag: beim Standarddepot höchstens 1,0 % Effektivkosten pro Jahr, bei anderen Produkten je nach Anbieter; sie stehen im individuellen Produktinformationsblatt.
- Verlust der Garantie: Riester-Verträge garantieren zu Rentenbeginn die eingezahlten Beiträge und Zulagen. Bei einer Übertragung in ein Produkt mit niedrigerer oder ohne Garantie entfällt das.
So gehen Sie vor
Vertrag prüfen
Garantie, laufende Kosten, Restlaufzeit und Rentenbeginn zusammentragen, dazu Ihren Eigenbeitrag im Vergleich zum Mindesteigenbeitrag. Gehört ein Schutz bei Berufsunfähigkeit oder für Hinterbliebene zum Vertrag?
Wege vergleichen
Der Förderrechner unten stellt bisherige und neue Förderung gegenüber. Bei Weg C und D zählen außerdem Kosten und Garantie des neuen Produkts.
Umsetzen
Für Weg B die Erklärung beim bisherigen Anbieter abgeben, für C den Vertrag beitragsfrei stellen und ein Altersvorsorgedepot abschließen, für D beim bisherigen Anbieter kündigen und die Übertragung auf den neuen Vertrag beauftragen. Vor einer Erklärung muss der Anbieter Sie auf die Folgen hinweisen.
Häufige Fragen zum Wechsel
Muss ich etwas tun?
Nein. Ohne Erklärung und ohne neuen Vertrag läuft Ihr Riester-Vertrag im bisherigen Recht weiter. Kündigen Sie nicht vorschnell: Eine Kündigung mit Auszahlung ist förderschädlich, Zulagen und Steuervorteile wären zurückzuzahlen.
Kann ich die Erklärung für die neue Förderung zurücknehmen?
Nein, die Erklärung ist endgültig. Ihr Anbieter muss Sie vorher darauf hinweisen.
Geht meine bereits erhaltene Zulage verloren?
Nein. Gewährte Zulagen bleiben im Vertragsguthaben und wandern bei einer Übertragung mit.
Was passiert mit der Garantie?
Bei Weg A, B und C bleibt die Riester-Garantie auf Beiträge und Zulagen. Bei einer Übertragung wählen Sie neu: Garantieprodukte sichern 80 % oder 100 % der Beiträge einschließlich Zulagen, Altersvorsorgedepot und Standarddepot haben keine Garantie.
Förderdifferenz berechnen
gegenüber Riester im bisherigen Recht (777 €/J), per Erklärung auch im bestehenden Vertrag
Beispielrechnung, Grundlagen: Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156), BMF-FAQ Stand 05.05.2026; Stand Oktober 2026. Keine Steuer- oder Anlageberatung, die finale Beurteilung trifft Ihr Steuerberater. Tatsächliche Wertentwicklung des Depots ist nicht vorhersagbar.
Persönliche Wechsel-Rechnung
Mit Beitrag, Einkommen, Kindern und Restlaufzeit berechnet der Förderrechner die Förderdifferenz zwischen bisherigem und neuem Recht.
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