Vorsorgereform 2027

Reform 2027

Altersvorsorgedepot für Selbstständige und Freiberufler

Von Vincent Schweden, Versicherungsmakler nach § 34d GewO · Zuletzt aktualisiert: 16. Juni 2026

Quellen: bundesregierung.de FAQ 08.05.2026, BMF-FAQ Stand 05.05.2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Neu ab 2027: Selbstständige (§ 15 EStG) und Freiberufler (§ 18 EStG) mit Steuererklärung sind erstmals unmittelbar förderberechtigt.
  • Auch Versorgungswerke: Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke (Ärzte, Anwälte, Architekten) sind eingeschlossen.
  • Keine Rentenversicherungspflicht nötig: die bisherige Riester-Hürde entfällt.
  • Gleiche Förderung: Grundzulage bis 540 €, Kinderzulage 300 € je Kind, Sonderausgabenabzug bis 2.340 €.

Selbstständige sind ab 2027 erstmals förderberechtigt

Die Riester-Förderung war an eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung gebunden — Selbstständige und Freiberufler blieben damit weitgehend außen vor. Die Reform öffnet die geförderte private Altersvorsorge erstmals für diese Gruppen.

Unmittelbar förderberechtigt sind ab 2027 selbständig Erwerbstätige mit Einkünften nach § 15 EStG (Gewerbetreibende) oder § 18 EStG (Freiberufler), sofern sie eine Einkommensteuererklärung abgeben, sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke — etwa Ärzte, Apotheker, Anwälte, Steuerberater und Architekten.

Welche Förderung Selbstständige erhalten

Die Förderung ist identisch zu der für Arbeitnehmer. Wer 1.800 € pro Jahr einzahlt, erhält die volle Grundzulage von 540 €. Pro kindergeldberechtigtem Kind kommen 300 € Kinderzulage hinzu. Der Mindestbeitrag für jegliche Zulage liegt bei 120 € pro Jahr.

Darüber hinaus wirkt der Sonderausgabenabzug bis 2.340 €. Gerade für gut verdienende Selbstständige mit hohem Grenzsteuersatz ist dieser Steuervorteil oft der größere Hebel — er greift über die Günstigerprüfung, soweit er die Zulagen übersteigt. Die Grundlagen erklärt der Ratgeber Altersvorsorgedepot 2027.

Altersvorsorgedepot oder Rürup-Rente?

Bisher war die Rürup-Basisrente die zentrale geförderte Vorsorge für Selbstständige. Sie bietet einen deutlich höheren Sonderausgaben-Höchstbetrag, kennt aber keine Zulagen, keine Kapitalentnahme und nur eine lebenslange Rente.

Das Altersvorsorgedepot ergänzt dieses Bild: Es kombiniert die Zulagen mit einer kostengünstigen ETF-Anlage und einer flexibleren Auszahlung (Leibrente oder Auszahlplan, bis zu 30 % Teilkapital). Beide Schichten schließen sich nicht aus — welche Reihenfolge sich lohnt, hängt von Einkommen, Kinderzahl und Anlagehorizont ab.

Rechenbeispiel — Freiberufler, 60.000 € Gewinn

Single, 60.000 € Gewinn, keine Kinder, Grenzsteuer rund 38 %

Bei 1.800 € Eigenbeitrag: 540 € Grundzulage plus ein zusätzlicher Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug von rund 350 € — eine Gesamtförderung von etwa 890 € pro Jahr, also eine Förderquote um die 49 % auf den Eigenbeitrag.

Vereinfachtes Beispiel, keine Steuer- oder Anlageberatung.

Konkret für Ihre Situation: Förderrechner öffnen.

Häufige Fragen

Sind Selbstständige beim Altersvorsorgedepot förderberechtigt?

Ja. Ab 2027 sind selbständig Erwerbstätige mit Einkünften nach § 15 (Gewerbetreibende) oder § 18 EStG (Freiberufler), die eine Steuererklärung abgeben, sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke unmittelbar förderberechtigt. Von der Riester-Förderung waren diese Gruppen ausgeschlossen.

Brauche ich als Selbstständiger eine gesetzliche Rentenversicherung?

Nein. Die bisherige Hürde — eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung — entfällt. Die Förderberechtigung knüpft an die selbständige Erwerbstätigkeit und die abgegebene Steuererklärung an.

Wie hoch ist die Förderung für Selbstständige?

Identisch zu Arbeitnehmern: Grundzulage bis 540 € pro Jahr bei 1.800 € Eigenbeitrag, 300 € Kinderzulage je kindergeldberechtigtem Kind und der Sonderausgabenabzug bis 2.340 €. Mindestbeitrag für jegliche Zulage: 120 € pro Jahr.

Altersvorsorgedepot oder Rürup-Rente — was ist besser?

Beides schließt sich nicht aus. Die Rürup-Basisrente bietet einen höheren Sonderausgaben-Höchstbetrag, aber keine Zulagen und keine Kapitalentnahme. Das Altersvorsorgedepot kombiniert Zulagen mit flexiblerer Auszahlung und kostengünstiger ETF-Anlage. Welche Schicht sich lohnt, hängt von Einkommen, Kinderzahl und Anlagehorizont ab.

Ihre Förderung als Selbstständiger berechnen

Der Förderrechner zeigt Zulage, Steuervorteil und eine Hochrechnung bis zum Renteneintritt.

Förderrechner öffnen