Häufige Fragen
Alles Wesentliche zur Reform der privaten Altersvorsorge ab 2027.
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist die Nachfolge der Riester-Förderung für Neuverträge ab 2027. Sparer erhalten staatliche Zulagen und einen Sonderausgabenabzug bei der Einkommensteuer.
Wann tritt die Reform in Kraft?
Am 1. Januar 2027. Der Bundestag hat das Altersvorsorgereformgesetz beschlossen, der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 zugestimmt, verkündet ist es im BGBl. 2026 I Nr. 156. Die Produkte zertifiziert das Bundeszentralamt für Steuern; verkauft werden dürfen sie erst ab dem 1. Januar 2027. Mehrere Anbieter haben Angebote angekündigt, zertifiziert ist noch keines (Stand Oktober 2026). Neue Riester-Verträge dürfen nur noch bis zum 31. Dezember 2026 verkauft werden.
Wie hoch ist die maximale Förderung?
Bei 1.800 € Eigenbeitrag pro Jahr: 540 € Grundzulage plus Steuervorteil über den Sonderausgabenabzug. Bei zwei Kindern zusätzlich 600 € Kinderzulage. Einzahlen darf man bis zu 6.840 € im Jahr je Vertrag, gefördert werden insgesamt aber nur 1.800 € Eigenbeitrag.
Welche Produkte gibt es?
Garantieprodukte, die zu Rentenbeginn 80 % oder 100 % der Beiträge einschließlich Zulagen sichern, Altersvorsorgedepots ohne Garantie und als einfache Variante das Standarddepot. Im Altersvorsorgedepot sind Fonds bis zur Risikoklasse 5 und Euro-Anleihen öffentlicher Emittenten erlaubt, keine Einzelaktien. Einen Kostendeckel gibt es nur beim Standarddepot.
Was ist das Standarddepot?
Die einfache Variante des Altersvorsorgedepots: zwei Fonds, ein schwankungsarmer und ein chancenorientierter, Effektivkosten höchstens 1,0 % pro Jahr, online abschließbar. Vor Rentenbeginn sinkt der Anteil des chancenorientierten Fonds schrittweise auf höchstens 30 %. Wer Altersvorsorgedepots oder Garantieprodukte anbietet, muss auch ein Standarddepot anbieten. Ein zusätzliches öffentlich getragenes Standarddepot sieht das Gesetz vor; die dafür nötige Verordnung fehlt noch (Stand Oktober 2026).
Kann ich mehrere Verträge abschließen?
Ja, gefördert werden aber höchstens zwei ab 2027 abgeschlossene Verträge je Person (§ 82 Abs. 5 EStG n. F.). In jeden Vertrag dürfen bis zu 6.840 € im Jahr fließen. Zulagen und Sonderausgabenabzug gibt es zusammen nur für 1.800 € Eigenbeitrag. Ein bestehender Riester-Vertrag zählt bei den zwei Verträgen nicht mit; Zulagen gibt es aber insgesamt nur für zwei Verträge, in die Sie einzahlen.
Kann ich meinen Riester-Vertrag behalten?
Ja. Ihr Riester-Vertrag läuft weiter und wird weiter gefördert, zunächst nach den bisherigen Regeln. Daneben gibt es drei Wege: per unwiderruflicher Erklärung beim Anbieter die neue Förderung wählen (sie gilt dann für alle Ihre Riester-Verträge), den Vertrag beitragsfrei stellen und ein Altersvorsorgedepot abschließen, oder das Guthaben in ein Altersvorsorgedepot übertragen. Schließen Sie ab 2027 einen neuen Altersvorsorgevertrag ab, gilt die neue Förderung automatisch für alle Ihre Verträge.
Bekomme ich die neue Förderung auch in meinem Riester-Vertrag?
Ja, mit einer Erklärung bei Ihrem Anbieter. Ab dem Beitragsjahr, in dem sie vorliegt, gilt die neue Förderung: bis zu 540 € Grundzulage und keine Kürzung mehr, wenn Sie weniger als 4 % Ihres Vorjahresbruttos einzahlen. Garantie und Rentenbeginn Ihres Vertrags bleiben. Die Erklärung ist unwiderruflich und gilt für alle Ihre Riester-Verträge (§ 52 Abs. 50a EStG n. F.). Enthält Ihr Vertrag einen Schutz bei Berufsunfähigkeit oder für Hinterbliebene, klären Sie vorher mit dem Anbieter, was daraus wird.
Ist das Altersvorsorgedepot besser als ein ETF-Sparplan?
Pauschal nicht beantwortbar. Steuervorteil und Zulagen erhöhen die Effektivrendite — gleichzeitig binden Sie das Kapital bis zum Renteneintritt. Die individuelle Vergleichsrechnung ist entscheidend.
Wie wird die Auszahlung besteuert?
Nachgelagert nach § 22 Nr. 5 EStG: In der Ansparphase fällt keine Steuer an. Im Alter werden Leistungen aus geförderten Beiträgen voll mit Ihrem persönlichen Steuersatz besteuert; eine Teilkapitalauszahlung wird im Jahr der Auszahlung auf einmal versteuert. Leistungen aus ungeförderten Beiträgen, also über 1.800 € im Jahr hinaus, werden nur anteilig besteuert.
Wer kann das Altersvorsorgedepot abschließen?
Wie bei Riester Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte und mittelbar zulageberechtigte Ehepartner. Neu ab 2027, jeweils unter 67 Jahren: Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht mit Einkünften nach § 15 oder § 18 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG, die eine Steuererklärung abgeben, und angestellte Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke, die gegenüber dem Versorgungswerk eingewilligt haben. Ab 2028 kommen Steuerpflichtige hinzu, die in einem vergleichbaren ausländischen Rentensystem pflichtversichert sind, etwa Grenzgänger.
Wie wird das Altersvorsorgedepot ausgezahlt?
Frühestens mit 65 und spätestens mit 70 Jahren; früher nur, wenn schon vorher eine Rente aus der gesetzlichen Alterssicherung beginnt. Wahlweise als lebenslange Leibrente oder als Auszahlungsplan mindestens bis zum 85. Lebensjahr. Zu Rentenbeginn können bis zu 30 % als Teilkapital ausgezahlt werden.
Ist das Altersvorsorgedepot vererbbar?
Ja, ohne Förderverlust aber nur unter Ehe- oder eingetragenen Lebenspartnern: Das Guthaben wird auf einen Altersvorsorgevertrag des überlebenden Partners übertragen. Erben andere Personen, sind Zulagen und Steuervorteile grundsätzlich zurückzuzahlen, auch bei Zahlungen aus einer Rentengarantiezeit.
Was ist der Berufseinsteigerbonus?
Einmalig 200 €, wenn Sie zu Beginn des Beitragsjahres noch nicht 25 Jahre alt sind und mindestens 120 € einzahlen. Der Förderrechner weist ihn separat aus, weil er anders als die Zulagen nur einmal fließt.
Ab welchem Mindestbeitrag gibt es Zulagen?
Mindestens 120 € pro Jahr (10 €/Monat). Darunter gibt es keine Zulagen und keinen Bonus; als Sonderausgaben absetzbar bleiben die Beiträge trotzdem.
Was ist die Frühstartrente?
Ein Vorhaben, noch kein Gesetz. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 21/7864) soll der Staat ab 2027 für Kinder vom 6. bis zum 18. Geburtstag 10 € im Monat in ein Standarddepot einzahlen, beginnend mit dem Jahrgang 2020. Der Bundestag berät den Entwurf seit September 2026; bis zum Beschluss kann sich alles noch ändern (Stand Oktober 2026).
Wo finde ich den Förderrechner?
Unter vorsorgereform.de/foerderrechner — mit drei Voreinstellungen für typische Situationen und einer Zusatzoption, die einen bestehenden Riester-Vertrag im bisherigen Recht gegenrechnet.
Bietet vorsorgereform.de selbst Produkte an?
Nein. vorsorgereform.de ist eine Aufklärungsseite der LunaBytes UG (haftungsbeschränkt), Konstanz. Beratung und Vermittlung erfolgen durch vincura, den Beratungspartner dieser Website.