Vorsorgereform 2027

Häufige Fragen

Alles Wesentliche zur Reform der privaten Altersvorsorge ab 2027.

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist die Nachfolge der Riester-Förderung für Neuverträge ab 2027. Sparer erhalten staatliche Zulagen und einen Sonderausgabenabzug bei der Einkommensteuer.

Wann tritt die Reform in Kraft?

Am 1. Januar 2027 starten die ersten zertifizierten Produkte. Das Gesetz wurde am 8. Mai 2026 vom Bundesrat ohne Änderungen verabschiedet.

Wie hoch ist die maximale Förderung?

Bei 1.800 € Eigenbeitrag pro Jahr: 540 € Grundzulage plus Steuervorteil über den Sonderausgabenabzug. Bei zwei Kindern zusätzlich 600 € Kinderzulage.

Welche Produkte gibt es?

Standarddepot (öffentlich getragen, Kostendeckel 1,0 % p. a.), Produkte mit 80- oder 100-Prozent-Beitragsgarantie und Produkte ohne Garantie.

Kann ich meinen Riester-Vertrag behalten?

Ja. Bestandsschutz gilt: Riester-Verträge laufen unverändert weiter. Ein Wechsel in das Altersvorsorgedepot ist möglich, aber nicht verpflichtend.

Ist das Altersvorsorgedepot besser als ein ETF-Sparplan?

Pauschal nicht beantwortbar. Steuervorteil und Zulagen erhöhen die Effektivrendite — gleichzeitig binden Sie das Kapital bis zum Renteneintritt. Die individuelle Vergleichsrechnung ist entscheidend.

Wie wird die Auszahlung besteuert?

Nachgelagert nach § 22 Nr. 5 EStG: Die Ansparphase ist steuerfrei (EET-Logik), in der Auszahlungsphase wird die Rente mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.

Wer kann das Altersvorsorgedepot abschließen?

Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Beamte und mittelbar zulageberechtigte Ehegatten — wie bei Riester. Neu förderberechtigt sind ab 2027 auch Selbstständige und Freiberufler (§ 15/§ 18 EStG) sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke.

Wie wird das Altersvorsorgedepot ausgezahlt?

Frühestens ab 65 Jahren, wahlweise als lebenslange Leibrente oder als Auszahlungsplan mindestens bis zum 85. Lebensjahr. Zu Rentenbeginn ist zusätzlich eine Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 % möglich.

Ist das Altersvorsorgedepot vererbbar?

Grundsätzlich ja. Auf den überlebenden Ehe- oder Lebenspartner kann das Guthaben ohne Abzüge übertragen werden. Erben andere Personen, müssen die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden.

Was ist der Berufseinsteigerbonus?

Einmalig 200 €, wenn der Vertrag vor Vollendung des 25. Lebensjahres abgeschlossen wird.

Ab welchem Mindestbeitrag gibt es Zulagen?

Mindestens 120 € pro Jahr (10 €/Monat). Darunter werden keine Zulagen ausgezahlt.

Wo finde ich den Förderrechner?

Unter vorsorgereform.de/foerderrechner — mit zwei Modi (eigener Riester-Vertrag im Bestand vs. Neuabschluss als Gutverdiener).

Bietet vorsorgereform.de selbst Produkte an?

Nein. vorsorgereform.de ist eine Aufklärungsseite. Beratung und Vermittlung erfolgen durch vincura — den Beratungspartner hinter dieser Website.